Ablauf eines Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren verläuft in 6
Phasen:
1. Phase: Mediationsvereinbarung
In dieser Phase erläutert der Mediator den
Konfliktparteien im Einzelnen die Grundlagen der
Mediation. Er informiert sie über den Ablauf des
Mediationsverfahrens und vereinbart mit ihnen, welche
Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Der Mediator
prüft außerdem, ob sich das Verfahren für die
Beteiligten überhaupt eignet. Im Erstgespräch wird auch
die Frage der Honorierung des Mediators besprochen. Es wird ein Mediationsvertrag geschlossen.
2. Phase: Informations- und Themensammlung
In dieser Phase wird geklärt, worüber zwischen den Parteien Uneinigkeit
und worüber Einigkeit besteht. In einer Bestandsaufnahme werden dabei
die klärungsbedürftigen Themen beider Seiten gesammelt und
visualisiert. Der Mediator unterstützt die Mediationsteilnehmer mit
Gesprächstechniken und formuliert die zu klärenden Themen neutral,
positiv und lösungsoffen. Hier wird die Basis geschaffen für eine erste
Empathie.
3. Phase: Klärung der hinter den
Themen liegenden Interessen und Bedürfnisse In dieser Phase spielt das Unterscheiden von Positionen
und Interessen eine große Rolle. Der Mediation liegt der
Gedanke zugrunde, dass es keine objektive Wahrheit gibt,
sondern dass jeder Mensch seine eigene subjektiv empfundene Wirklichkeit hat, die es zu erkennen
und zu verstehen gilt. Das Aufdecken dieser Interessen und Bedürfnisse
mit Hilfe der Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft
und bestimmter Fragetechniken fördert das wechselseitige
Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen
Sichtweisen. Das versetzt die Konfliktparteien in die
Lage, zukunftsorientierte, wertschöpfende Optionen zu
entwickeln. 4. Phase: Kreative Ideensuche / Bildung von Lösungsoptionen Sind die Interessen und Bedürfnisse genau herausgearbeitet, ist die
Kreativität der Konfliktparteien gefordert. Mittels der
Technik des Brainstormings und anderer
Kreativitätstechniken werden Lösungsoptionen entwickelt.
5. Phase: Bewertung und Auswahl der Lösungsoptionen In dieser Phase werden die Optionen auf ihre
Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und
Nachteile abgewogen. Hier zeigt sich der entscheidende
Vorteil der Mediation: Die Abkehr vom Positionendenken
hin zu zukunftsorientierten Interessen eröffnet
Einigungsalternativen, die vorher gar nicht denkbar
waren. Der zu verteilende Kuchen wird vergrößert. Die
Parteien können das antagonistische Prinzip des Rechts,
in der ein Anspruch entweder besteht oder nicht besteht,
überwinden und zu sog. Win-Win-Lösungen gelangen. Das
Einigungsergebnis wird am Ende dieser Phase mit Hilfe des
Mediators zusammengefasst.
6. Phase: Gestaltung der Mediationsvereinbarung
Die Konfliktparteien beraten, ggf. mit ihren Anwälten, das erzielte Ergebnis und
überprüfen, ob es gegenüber der Alternative einer
Nichteinigung mit der Konsequenz einer gerichtlichen
Auseinandersetzung Bestand hat. Die Vereinbarung wird
abschließend entweder vom Mediator oder durch den von den Medianten zu Rate gezogenen
Anwalt in die Form einer schriftlichen Mediationsvereinbarung gegossen
und gegebenenfalls notariell beurkundet. Sofern es die
Konfliktparteien wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des
Vertrages durch die notarielle Beurkundung, wie eine
Gestaltung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO)
sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet
damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche
Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die
Mediation abgeschlossen.
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