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LuckyTec Mediation

Wirtschaftsmediation ¤ Erb- & Nachfolgemediation ¤ Familien- & Paarmediation

Kurzinfo

Mediationsverfahren

Transformationsansatz

Anwendungsbereiche

Vorteile &
Alternativen


Mediation


Anwendungsbereiche


Wirtschaftsmediation

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20 Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft – gute Erfahrungen mit alternativen Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote zwischen 70 - 80%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten:
- Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing
- Umstrukturierungskonflikte
- Mitbestimmungskonflikte
- Tarifkonflikte
- Konflikte auf Managementebene
- Gesellschafterkonflikte
- Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
- Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen
- Fusionen und Firmenübergänge
- Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
- Wettbewerbsstreitigkeiten

Erbmediation
In fast 90% aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Die Folge ist oft ein heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden.
Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet.
Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.

Familienmediation
Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert.
Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung, kann aber auch zur Konfliktbeseitigung und somit zum Fortbestand der Beziehung dienen. Zu ihren inhaltlichen Anwendungsfeldern gehören:
- Umgang miteinander
- Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
- Regelung von Unterhaltsfragen
- Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der Alterssicherung
- Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung
- Aufteilung des Hausrats
- Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare

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Weitere Anwendungsbereiche die nicht von mir durchgeführt werden sind:

Mediation im öffentlichen Bereich
Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von Parteien mit divergierenden Interessen und die Komplexität der Konfliktthemen und Konfliktgegenstände. Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren statt. Ziel sind die Beschleunigung oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen. Anwendungsbereiche können sein:
- Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Raumordnungsverfahren
- Bauleitplanung
- Industrieansiedlung / Industrieumsiedlung
- Rekultivierungsvorhaben

Schulmediation
Schulmediation ist eine pädagogische Methode zur Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und Eltern. Am verbreitesten ist das Modell der Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“ oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen. Ziel der Schulmediation ist es,
- das soziale Klima an der Schule zu verbessern,
- Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein,
- die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu entlasten,
- Schülern durch Ausbildung zu Konfliktlotsen soziale Kompetenzen zu vermitteln,
- Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern.

Täter-Opfer-Ausgleich
Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und Täter Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines unbeteiligten Dritten – des Mediators – außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer Zeit schon in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des Täter-Opfer-Ausgleichs gehören Schadenswiedergutmachung und Konfliktausgleich, im günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung zwischen den Beteiligten.
Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden und von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig:
- Konfliktberatung und/oder Schlichtung,
- eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
- die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im Strafprozess.


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