Kurzinfo Mediationsverfahren
Transformationsansatz Anwendungsbereiche Vorteile & Alternativen
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Anwendungsbereiche
Wirtschaftsmediation
Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an
Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation
als kostengünstiges und effizientes Instrument zur
Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20
Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft –
gute Erfahrungen mit alternativen
Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht.
Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine
Erfolgsquote zwischen 70 - 80%, d.h. sie erbringen einen
großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem
Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen
Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind
vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen
Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit
Dritten: - Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing - Umstrukturierungskonflikte
- Mitbestimmungskonflikte
- Tarifkonflikte
- Konflikte auf Managementebene
- Gesellschafterkonflikte
- Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
- Konflikte zwischen Geschäftspartnern und
Konkurrenzfirmen
- Fusionen und Firmenübergänge
- Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
- Wettbewerbsstreitigkeiten
Erbmediation
In fast 90% aller Erbfälle hat der Erblasser seine
Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag
geregelt. Die Folge ist oft ein heftiger Streit unter den Erben
mit großer emotionaler Betroffenheit, der den
Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein
anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und
langwierig - vertieft den Unfrieden.
Erbmediation zeigt als alternative Form der
Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege,
zu einer interessengerechten Lösung für alle
Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der
vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der
Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter
Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von
allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige
Erbstreitigkeiten vermeidet.
Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können
Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein
individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten,
in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung
finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von
familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen
eingesetzt. Familienmediation
Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA
im Zusammenhang mit Sorgerechts- und
Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird
seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen
eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der
80iger Jahre zunehmend etabliert.
Familienmediation
betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und
Scheidung, kann aber auch zur Konfliktbeseitigung und somit zum
Fortbestand der Beziehung dienen. Zu ihren inhaltlichen
Anwendungsfeldern gehören: - Umgang miteinander - Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
- Regelung von Unterhaltsfragen
- Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der
Alterssicherung
- Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung
- Aufteilung des Hausrats
- Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter
Paare
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Weitere Anwendungsbereiche die nicht von mir durchgeführt werden sind:
Mediation
im öffentlichen Bereich
Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich
erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und
Bauwesen, etwa bei energie-, abfall- oder
verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind
gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von
Parteien mit divergierenden Interessen und die
Komplexität der Konfliktthemen und Konfliktgegenstände.
Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im
Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und
Genehmigungsverfahren statt. Ziel sind die Beschleunigung
oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die
Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen. Anwendungsbereiche können sein:
- Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Raumordnungsverfahren
- Bauleitplanung
- Industrieansiedlung / Industrieumsiedlung
- Rekultivierungsvorhaben
Schulmediation
Schulmediation ist eine pädagogische Methode zur
Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen
Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern.
Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und
Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte
eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses
stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste
Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und
Eltern. Am verbreitesten ist das Modell der
Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und
Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“
oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und
die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung
ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen. Ziel der Schulmediation ist es,
- das soziale Klima an der Schule zu verbessern,
- Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein,
- die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu
entlasten,
- Schülern durch Ausbildung zu Konfliktlotsen soziale
Kompetenzen zu vermitteln,
- Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern.
Täter-Opfer-Ausgleich
Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und Täter
Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines
unbeteiligten Dritten – des Mediators –
außergerichtlich zu regeln und sich über eine
Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer
Zeit schon in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch
verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des
Täter-Opfer-Ausgleichs gehören
Schadenswiedergutmachung und Konfliktausgleich, im
günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung
zwischen den Beteiligten.
Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft
den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen
Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des
Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter soll darüber hinaus
für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner
Straftat sensibilisiert werden und von der Begehung
weiterer Straftaten abgehalten werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig:
- Konfliktberatung und/oder Schlichtung,
- eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
- die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im
Strafprozess. |
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